Untermiete der Wohnung: Ist dies zulässig?
Untermiete der Wohnung: Ist dies zulässig?
Jedem Mieter steht grundsätzlich das Recht zu, die Wohnung ganz oder teilweise unterzuvermieten. Das Gesetz verlangt jedoch, dass vorgängig die Zustimmung des Vermieters eingeholt wird.